Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Gelände beträgt 60 km/h und darunter
Übergeschwindigkeit | Strafe |
bis 5 km/h inklusive | 850 kr |
bis 10 km/h inklusive | 2300 kr |
bis 15 km/h inklusive | 4150 kr |
bis 20 km/h inklusive | 6000 kr |
bis 25 km/h inklusive | 9300 kr |
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Gelände beträgt 70 km/h und mehr
Übergeschwindigkeit | Strafe |
bis 5 km/h inklusive | 850 kr |
bis 10 km/h inklusive | 2300 kr |
bis 15 km/h inklusive | 3700 kr |
bis 20 km/h inklusive | 5150 kr |
bis 25 km/h inklusive | 7000 kr |
bis 30 km/h inklusive | 9300 kr |
bis 35 km/h inklusive | 11150 kr |
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 90 km/h oder mehr
Übergeschwindigkeit | Strafe |
von 36 km/h bis einschließlich 40 km/h | 11600 kr |
Es gibt auch Strafen:
- - für das Fahren an einer Ampel mit Dauer- oder Blinklicht 7450 kr;
- - wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering ist 7450 kr;
- - für das Fahren eines Autos unter Missachtung von Verkehrszeichen 6000 kr;
- - für das Fahren in einem eingeschränkten Bereich, der durch eine durchgezogene gelbe Linie oder parallel verlaufende gelbe Sperrlinien gekennzeichnet ist 4550 kr;
- - zum Befahren von Gehwegen, Rad- und Fußwegen 4550 kr;
- - wegen Verstoßes gegen die Vorschriften bei der Spurwahl beim Abbiegen 4550 kr;
- - zum Befahren oder Überfahren der gelben oder weißen Schrankenlinie und/oder im durch eine durchgezogene weiße Linie begrenzten Bereich der Schranke 4550 kr;
- - zum Überholen eines Kraftfahrzeugs: 1) an einer Kreuzung oder wo die Sicht aufgrund einer Hügelkuppe, einer Kurve oder aus anderen Gründen schwierig ist; 2) vor Fußgängerüberwegen; 3) ohne sich zu vergewissern, dass der vorausfahrende Fahrer kein Signal zum Überholen gab oder niemand hinter ihm begann, ihn zu überholen; 4) im Wirkungsbereich der Verkehrszeichen „Überholverbot“ und „Überholverbot für Lkw“ - 7450 kr;
- - an den Fahrer eines Fahrzeugs, der die Vorfahrtspflicht nicht erfüllt hat: 1) in Übereinstimmung mit den Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Halt“; 2) durch Rechtseingriff; 3) vor Fußgängern an Fußgängerüberwegen; 4) beim Verlassen eines Parkplatzes, einer Bushaltestelle, einer Tankstelle, einer Fußgängerzone, eines Straßenhofs oder eines ähnlichen Bereichs; 5) vor Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen - 7450 kr;
- - bei einer Störung des Abblend- oder Fernlichts 2800 kr;
- - im Fall des Führens eines Fahrzeugs: 1) das zulässige Gesamtgewicht weniger als 3,5 Tonnen beträgt, wenn die Feststellbremse außer Betrieb ist - 2800 kr; 2)Bruttobruttogewicht von 3,5 Tonnen oder mehr mit nicht funktionierender Feststellbremse- 5750 kr;
Diese Bußgelder gelten in Norwegen seit dem 1 März 2022.