Bußgelder für die Beschleunigung der Stadt
Über Geschwindigkeit |
Strafe | Strafpunkte | Fahrverbot |
Bis zu 10 km/h | 30 euro | ||
11-15 km/h | 50 euro | ||
16-20 km/h | 70 euro | ||
21-25 km/h | 80 euro | 1 | 1 monat |
26-30 km/h | 100 euro | 1 | 1 monat |
31-40 km/h | 160 euro | 2 | 1 monat |
41-50 km/h | 200 euro | 2 | 1 monat |
51-60 km/h | 280 euro | 2 | 2 monate |
61-70 km/h | 480 euro | 2 | 3 monate |
> 70 km/h | 680 euro | 2 | 3 monate |
Geldstrafen für zu schnelles Fahren außerhalb der Stadt.
Über Geschwindigkeit |
Strafe | Strafpunkte | Fahrverbot |
Bis zu 10 km/h | 20 euro | ||
11-15 km/h | 40 euro | ||
16-20 km/h | 60 euro | ||
21-25 km/h | 70 euro | 1 | |
26-30 km/h | 80 euro | 1 | 1 monat |
31-40 km/h | 120 euro | 1 | 1 monat |
41-50 km/h | 160 euro | 2 | 1 monat |
51-60 km/h | 240 euro | 2 | 1 monat |
61-70 km/h | 440 euro | 2 | 2 monate |
> 70 km/h | 600 euro | 2 | 3 monate |
Es gibt auch Strafen:
- für den unbefugten Eintritt in die ökologische Zone wird eine Geldstrafe verhängt 100 euro;
- wenn kein Rettungskorridor vorhanden ist, wird der Fahrer mit einer Geldstrafe von 240 euro und einem monatlichen Fahrverbot belegt.
- fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen beim Abbiegen müssen die Geschwindigkeit auf 7-11 km / h reduzieren. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung droht dem Fahrer eine Geldstrafe in Höhe von 70 euro ;
- fahrern ist es untersagt, eine App zu haben, die Radargeräte meldet. Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass der Fahrer eine solche Anwendung hat, wird ihm eine Geldstrafe von 75 euro auferlegt;
- wenn Sie auf dem Bürgersteig oder auf der sogenannten zweiten Spur parken, wird der Fahrer mit einer Geldstrafe belegt 55 euro;
- das Fahren auf der Notspur hinter den Spezialfahrzeugen der Rettungsdienste wird mit einer Geldstrafe von 240 euro bis 320 euro bestraft , 2 Strafpunkte und ein monatliches Fahrverbot;
- die Sperrung der Notspur und die Behinderung des Durchgangs von Spezialfahrzeugen der Rettungsdienste wird mit einer Geldstrafe von 200 euro bis 300 euro geahndet. 2 Strafpunkte und ein Monat Fahrverbot;
- für unnötige Geräusch- oder Abgasemissionen wird eine Geldstrafe von 80 euro (zum Beispiel zum Aufwärmen des Autos im Winter).
Diese Geldbußen gelten in Deutschland ab dem 28. April 2020.